Einreise mit Hund nach Tunesien. Welche Papiere braucht man?

Für die Einreise mit Hund nach Tunesien gibt es bezüglich der Reisedokumente keine einheitlichen oder verbindlichen Informationen. Tunesien ist ein nicht gelistetes Drittland und das macht die Sache kompliziert.

Mit Hund nach Tunesien, welche Papiere brauche ich für die Einreise?

Mit Hund nach Tunesien

Erste Infos finde ich auf der Website das Auswärtigen Amt. Dort lese ich, dass für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) eine Tollwutimpfung erforderlich ist, die im Heimtierausweis nachgewiesen werden kann. Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.

Beim ADAC erfahre ich, dass vor allem bei der Rückreise aus Nicht-EU-Ländern teilweise ein Antikörpernachweis für Tollwut vorhanden sein muss. Die genauen Vorschriften sollte man sicherheitshalber bei der Botschaft des jeweiligen Landes klären.

Dumm nur, dass die tunesische Botschaft sich auf meine E-Mail nicht meldet. Auch bei der italienischen Botschaft, mein Wiedereinreisehafen ist Genua, komme ich vorerst nicht weiter. Fangen wir also mit den Reisebestimmungen innerhalb der EU an, schließlich durchquere ich Österreich und Italien.

Reisen mit Hund. Diese Regeln gelten in der EU

  • Für Reisen mit Hund innerhalb der EU ist der EU-Heimtierausweis erforderlich.
  • Er muss Angaben zum Tierhalter, zur Kennzeichnung des Tieres, zur Tollwutimpfung und – je nach Reiseland – zur Bandwurmbehandlung enthalten.
  • Viele Tiere müssen für Reisen innerhalb der Europäischen Union gechippt sein. Die Chip-Pflicht gilt für alle Tiere, die ab dem 3. Juli 2011 das erste Mal gekennzeichnet wurden.
  • Hatte das Tier vor diesem Stichtag bereits eine Tätowierung als Kennzeichnung, die noch gut lesbar ist, muss es nicht neu gechippt werden. Allerdings verblassen Tätowierungen auf der Haut der Tiere mit der Zeit, der Code im Fell kann dann nicht mehr mit dem Eintrag im Heimtierausweis verglichen werden.
  • Wer Hund oder Katze mit auf Reisen nehmen möchte, muss das Tier bei der Erstimpfung mindestens 21 Tage vor Abreise gegen Tollwut impfen lassen. Bei fristgerecht durchgeführten Auffrischimpfungen muss diese Wartezeit von 21 Tagen nicht eingehalten werden.

Ich spreche mit dem Tierarzt und lasse zuerst den Heimtierausweis checken. Nona hat alle erforderlichen Impfungen, der Chip zwischen den Schultern funktioniert. Die Chipnummer stimmt mit der Nummer im Ausweis überein. Die letzte Tollwutimpfung ist 5 Monate her. Durch Europa dürfen wir reisen.

Reisen mit Hund außerhalb der EU

Viele europäische Nicht-EU-Länder, sogenannte gelistete Länder, haben sich der EU-Regelung angeschlossen: Für die Einreise in die Schweiz, nach Liechtenstein, Andorra, San Marino, Vatikanstadt, Monaco und Gibraltar genügt der EU-Heimtierausweis mit der Tollwutimpfung. Für Nordirland und Norwegen ist zudem eine Bandwurmbehandlung erforderlich.

Mit Hund nach Tunesien

  • Voraussetzung für die Einreise in Nicht-EU-Länder ist, dass die Tiere in Begleitung einer verantwortlichen Person reisen.
  • Die begleitende Person muss eine Erklärung darüber abgeben, dass der Transport des Tieres nicht dem Verkauf oder Besitzerwechsel dient.
  • Außerdem ist eine Tiergesundheitsbescheinigung erforderlich, die von einem amtlich autorisierten Tierarzt auszustellen ist.
  • Zusätzlich sind Belegdokumente wie Impfausweis oder je nach Land Antikörpernachweis für Tollwut mitzuführen.

Wiedereinreise in die EU nur mit Antikörpernachweis für Tollwut

Ich merke bei meiner Recherche bald nicht nur die Einreise mit Hund nach Tunesien ist kompliziert, sondern die Wiedereinreise in die EU. Die Anforderungen an den Gesundheitsstatus der Tiere richten sich grundsätzlich nach der Tollwutsituation sowohl des Herkunfts-Drittlandes als auch des Bestimmungs-Mitgliedstaates in der EU.

Wer aus einem Nicht-EU-Land zurück in die EU will, muss bei der Einreise einen Antikörpernachweis für Tollwut vorweisen. Das gilt zum Beispiel für Länder wie Albanien, Kosovo, Montenegro, Serbien, Türkei, Marokko, Tunesien, Ägypten, Thailand oder Südafrika.

  • Wichtig ist, dieser Tollwutantikörpertest muss VOR der Abreise und frühestens 30 Tage nach der letzten Tollwutimpfung in der EU bei deinem Hund gemacht werden.
  • Die Impfung darf außerdem nicht länger als sechs Monate zurückliegen.

Mit Hund nach Tunesien

Bei der Einreise bzw. Wiedereinreise aus einem Nicht-EU-Staat wird grundsätzlich eine Dokumentenkontrolle oder eine Identitätsfeststellung durchgeführt. Hierfür muss ich den beim Zoll anmelden.

Ich bin schon jetzt auf die Rückreise gespannt. Ende Juni wird die Tollwutimpfung mehr als 6 Monate zurückliegen. Ich hoffe, das wird kein Problem.

Plane genügend Zeit ein, ca. 2 Monate vor Reiseantritt

Es ist also wichtig, den Hund mindestens 3-4 Wochen VOR der Reise gegen Tollwut zu impfen, damit der Tollwut-Antikörper-Test positiv ausfällt und genügend Antikörper im Blut nachgewiesen werden können.

Für den Test benötigst du eventuell weitere 4-5 Wochen. Zuerst muss Blut beim Tierarzt abgenommen werden. Dieses wird dann in ein Labor geschickt. Je nach Labor kann das bis zu 4 Wochen dauern. Das Ergebnis wird wiederum zu deinem Tierarzt geschickt. Bei mir war das Testergebnis in 10 Tagen da.

Mit Hund nach Tunesien. Zusammenfassung:

  • Gültiger EU-Heimtierausweis
  • Mikrochip-Kennzeichnung
  • Gültige Tollwut-Impfung (mindestens 30 Tage alt, max 6 Monate).
  • Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis nicht älter als 10 Tage (eine andere Quelle spricht von 30 Tagen)
  • Tollwut-Antikörpertiter frühestens 30 Tage nach der Tollwutimpfung VOR der Reise machen.
  • Die Tollwutimpfung darf nicht länger als sechs Monate zurückliegen.

Kosten Tierarzt, Gesundheitszertifikat, Medikamente

  • Gesundheitszertifikat 20 €
  • Tierarzt Untersuchung und Tollwut-Antikörpertiter inkl. Laborkosten ca 150 €
  • Medikament gegen Parasiten für 3 Monate ca. 40 €

Mit Hund nach Tunesien

Alle Angaben zu diesem Text beziehen sich auf den Stand März 2024. Die Einreise mit Hund nach Tunesien war problemlos. Niemand hat sich für den Hund interessiert. Einzig der 12 kg Futtersack, den ich dabei hatte, wurde untersucht. Ob und wie die Wiedereinreise in die EU klappt, werde ich ergänzen.

Text und Fotos Britta Smyrak

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